ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Buchungen von Veranstaltungen, Veranstaltungsräumlichkeiten und Zimmern sowie sämtliche Dienstleistungen durch das Salzburg Global Seminar, Hotel Schloss Leopoldskron (nachfolgend “Hotel”) an einen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der beidseitigen Vereinbarung in Schriftform. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.
1. ZIMMERBUCHUNGEN
Der Kunde verpflichtet sich, mindestens zwei Monate vor Anreise sämtliche Urkunden und Unterlagen, welche von einer zuständigen Behörde für eine allfällige Genehmigung benötigt werden, dem Hotel vorzulegen.
1.1. Individualbuchungen
Hotelzimmer können ab 15:00 Uhr bezogen werden („Check-In“). Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr zu verlassen („Check-Out“).
Anzahlungen bei Individualbuchungen
Um eine Buchung zu bestätigen, benötigt das Hotel eine gültige Kreditkarte des Kunden.
Stornobedingungen für Individualbuchungen
Kostenfreie Zimmerstornierungen sind bis 15:00 Uhr einen Tag vor Anreise möglich. Bei späteren Stornierungen wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% der ersten Nacht verrechnet.
1.2. Gruppenbuchungen
Als Gruppenbuchungen gelten Buchungen von zehn oder mehr Gästezimmern. Gruppenbuchungen in Verbindung mit einer Veranstaltung fallen unter Punkt 2 Eventbuchungen.
Anzahlungen bei Zimmergruppenbuchungen
Um die Gruppenbuchung zu bestätigen, ist vom Kunden nach Vertragsabschluss bzw. bei Fixbuchung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme zu leisten.
Zimmerbestätigung
Das Hotel benötigt bei allen Gruppenbuchungen bis spätestens sieben Tage vor Anreise des ersten Gastes der Gruppe eine definitive Namensliste.
Stornobedingungen bei Gruppenbuchungen
Für Gruppenbuchungen gelten folgende Konditionen:
Stornierung | Stornokosten |
bis drei Monate vor Anreise | kostenfrei |
bis zwei Monate vor Anreise | 50% des erwarteten Zimmerumsatzes |
bis zwei Wochen vor Anreise | 75% des erwarteten Zimmerumsatzes |
weniger als zwei Wochen vor Anreise | 100% des erwarteten Zimmerumsatzes |
Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
Nicht stornierte bzw. nicht bezogene Zimmer werden mit 100% des erwarteten Umsatzes verrechnet.
2. EVENTBUCHUNGEN
Eventbuchungen („Events“) sind sämtliche Veranstaltungen wie Seminare, Konferenzen, Tagungen, Bankette, Hochzeiten und ähnliches. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn sämtliche Urkunden und Unterlagen, welche von einer zuständigen Behörde für eine allfällige Genehmigung benötigt werden, dem Hotel vorzulegen.
2.1. Anzahlung bei Events
Um eine Buchung zu bestätigen, muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 100% der Raummieten bei Vertragsabschluss leisten. Ein Anteil der zu erwartenden Menü- und Getränkeeinnahmen ist vier Monate vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des Hotels (siehe 3.15.) zu überweisen. Die Bankspesen der Überweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.2. Teilnehmende Personen
Das Hotel benötigt bei allen Events bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung die genauen Angaben der teilnehmenden Personen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Liegt die Zahl der erscheinenden Gäste über der angegebenen Mindestzahl, erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Sollte keine endgültige Teilnehmerzahl bis zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt sein, so gilt die Personenanzahl laut Vertrag als garantierte Mindestanzahl und wird als solche verrechnet. Maßgebliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms oder eine Erhöhung der Teilnehmerzahl können eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge haben.
2.3. Reduktion der Gästezahl bei Events
Nach Vertragsabschluss erlaubt das Hotel dem Kunden eine kostenfreie Reduktion der Gästezahl wie folgt:
Bis zwei Wochen vor dem Event | 10% der vereinbarten Personenzahl |
Ist die Reduktion der Gästezahl höher als 10%, so fallen für diese Differenz folgende Kosten pro reduzierter Person an:
Bis drei Monate vor dem Event | 50% des erwarteten Umsatzes* |
Bis zwei Monate vor dem Event | 75% des erwarteten Umsatzes* |
Weniger als zwei Monate vor dem Event | 100% des erwarteten Umsatzes* |
* Erwarteter Umsatz ist der personenbezogene Umsatz (d.h. Tagungspauschalen, Menüpreise, Getränke, etc.)
2.4. Stornobedingungen für Events
Bei gesamthafter Stornierung eines Events durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
Stornierungsdatum | Stornokosten |
Bis vier Monate vor dem Event | kostenfrei |
Bis zwei Monate vor dem Event | 50% des erwarteten Umsatzes |
Bis einen Monat vor dem Event | 75% des erwarteten Umsatzes |
Weniger als ein Monat vor dem Event | 100% des erwarteten Umsatzes |
* Erwarteter Umsatz ist der personenbezogene Umsatz (d.h. Tagungspauschalen, Menüpreise, Getränke, etc.)
Für Events, die erst innerhalb der Stornofrist gebucht werden, gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die oben angeführten Stornobedingungen. Bei Stornierung eines Events durch den Kunden gehen aus der Vorbereitung entstehende Kosten (Anmietung von technischen Geräten, Bestellung von Musikern etc.) im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.
2.5. Stornierung eines Events durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn Umstände über die Art der Veranstaltung oder den Ablauf bekannt werden, welche den normalen Geschäftsbetrieb gefährden, wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig im Hotel eintreffen, wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt oder wenn Höhere Gewalt eintritt (wie zum Beispiel Krieg, Terror, Aufruhr, Streik, Besatzung, Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, Einstellung des Flugverkehrs, behördliche Anordnungen womit die Buchung nicht erfüllt werden kann - angeführte Punkte gelten jedoch nur, wenn das Hotel und der Kunde unmittelbar davon betroffen sind und das Hotel kein Verschulden daran hat). Keinesfalls ist der Kunde in diesen Fällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
3. DEFINITIONEN
3.1. Preise
Alle Preise sind in Euro (EUR), verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und dem Bedienungsgeld und sind bis auf Widerruf gültig. Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die jeweiligen Räumlichkeiten mit dem darin befindlichen Mobiliar.
Veränderungen der Einrichtung
Veränderungen der beweglichen Einrichtung (z.B. Sessel, Teppiche, Tische, etc.) bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und werden mit 10% der Raummiete verrechnet. Die Veränderung der unbeweglichen Einrichtung (z.B. Gemälde, Statuen, Wandappliken, Luster, Kunst- und Ausstellungsobjekte, etc.) ist nicht gestattet.
3.2. Catering
Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde Speisen und Getränke vom Hotel. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Hotel übernimmt für mitgebrachte Speisen und/oder Getränke insbesondere hinsichtlich der Qualität, Lagerung etc. keinerlei Haftung.
Auswahl Menü und Getränke
Um einen reibungslosen Ablauf des Events zu garantieren, ist der Kunde verpflichtet die Auswahl des Menüs und der Getränke bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung bekanntzugeben. Die Verrechnung des Menüs erfolgt nach Auswahl und bestellter Personenanzahl. Die Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet.
Speisen-und Getränkeservice während eines Events
Das Hotel stellt für die Betreuung der Gäste die einem internationalen Qualitätsstandard entsprechende Anzahl von Mitarbeitern bereit.
3.3. Event Dekorationen
Das Hotel ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Der Kunde ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial, sonstigen Gegenständen oder Darbietungen dem Hotel vorab schriftlich mitzuteilen und eine entsprechende schriftliche Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Halterungen in Wänden, Türen oder Fenster, angebracht werden. Die Anbringung von Dekorationen muss durch fachmännisches Personal und mit der größten Vorsicht erfolgen. Alle feuerpolizeilichen Bestimmungen müssen beachtet werden. Vom Hotel bereitgestellte Dekorationen bleiben auch nach der Veranstaltung Eigentum des Hotels.
Dekorationsmaterial
Dekorationen mit Blumenblättern, Goldstaub, Konfetti o.ä. sind nicht gestattet. Sollte derartiges Dekorationsmaterial verwendet werden, verrechnet das Hotel dem Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von 15% der Raummiete. Alle Arten von Kerzen, Sternspritzer/Sternwerfer, Feuerwerk sowie Sky- oder Himmelslaternen sind auf dem Hotelgelände aufgrund des umliegenden Naturschutzgebietes, des Brandschutzes und der Nähe zum Flughafen nicht erlaubt.
3.4. Parken
Das Hotel verfügt über eine limitierte Anzahl an Parkplätzen. Bei Abendveranstaltungen mit mehr als 80 Personen oder Seminaren mit mehr als 40 Personen behält sich das Hotel das Recht vor, für die Dauer von 3 Stunden à EUR 60,00 einen Parkplatzeinweisungsdienst zu beauftragen. Das Hotel informiert den Kunden vor der Beauftragung des Dienstes.
3.5. Zusatzleistungen
Sämtliche vom Hotel im Auftrag des Kunden gebuchte Leistungen bei Drittfirmen werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% weiterverrechnet. Reklamationen sind bei der jeweiligen Drittfirma ohne Anspruch gegenüber dem Hotel geltend zu machen.
3.6. Drucksorten/Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos/Bildern des Hotels in jeglicher Form durch den Kunden bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenund ein angemessenes Entgelt für die Nutzung zu verlangen. Der Kunde ist dem Hotel für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.7. Fotoaufnahmen
Private Fotoaufnahmen während des Aufenthalts im Hotel sind ausschließlich für private Nutzung gestattet. Die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen ist nur nach vorheriger Rücksprache und mit schriftlicher Genehmigung des Hotels erlaubt. Andernfalls behält sich das Hotel rechtliche Schritte vor.
3.8. Drohnen
Das Verwenden von ferngesteuerten Drohnen ist über dem Grundstück und dem Weiher aus datenschutzrechtlichen und verkehrstechnischen Gründen sowie zum Schutz der Privatsphäre unserer Gäste nicht gestattet.
3.9. Zusätzliche Außenbeleuchtung
Eine zusätzliche Außenbeleuchtung z.B. bei Filmaufnahmen oder Events müssen im Vorhinein bei der Naturschutzbehörde durch den Kunden angemeldet und genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung kann es zu Verwaltungsstrafen kommen. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen.</trong>
3.10. Feuerpolizeiliche Regelungen
Der Kunde muss die Brandschutzordnung des Hotels befolgen. Dies beinhaltet insbesondere, dass keine Fluchtwege versperrt werden dürfen sowie dass das allgemeine Rauchverbot einzuhalten ist. Rauchen, offenes Feuer, Kerzen, etc. sind in Innenbereichen nicht gestattet. Feuerwerk jeglicher Art ist untersagt. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, sind vom Kunden unter Schad- und Klagloshaltung des Hotels zu tragen.
3.11. Haftung
Der Kunde haftet für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte oder dem Kunden zuzurechnende Personen, verursacht werden. Gegebenenfalls kann das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kunden verlangen. Das Hotel haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verlust derselben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Drittfirmen. Die Räume und das Mobiliar werden mittels einer Raumbegehung („Inventar“) vor und nach der Veranstaltung auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen hin überprüft. Sämtliche Räumlichkeiten sind im Originalzustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden oder abhandengekommene Gegenstände werden zu Lasten des Kunden verrechnet. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen sachverständigen Aufseher vor Ort zu platzieren, welcher mit EUR 50,00 pro Stunde (EUR 70,00 nach 22:00 Uhr) verrechnet wird. Im Falle von gröberen Verunreinigungen (sowohl menschlicher als auch tierischer Natur) und/oder Beschädigungen in Zimmern, Suiten und/oder öffentlichen Bereichen verrechnet das Hotel eine aufwandbedingte Reinigungs- oder Reparaturpauschale in Höhe von mindestens EUR 100,00.
3.12. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen und Einschränkungen
Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten wie COVID-19 oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben sind von allen Kunden des Hotels einzuhalten. Das Angebot geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltung diese grundsätzlich – allenfalls mit Änderungen oder Einschränkungen aufgrund der dann geltenden Rechtslage - abgehalten werden kann. Sämtliche zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltungen jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen insbesondere betreffend einer Einschränkung der Teilnehmerzahlen oder konkreter Teile der Veranstaltung, sind einzuhalten, sodass kein Anspruch gegenüber dem Hotel besteht, dass die Buchungen tatsächlich in der ursprünglich gedachten Form oder überhaupt, umgesetzt werden können. Vom Hotel bereits getätigte aber allenfalls frustrierte Aufwendungen für Buchungen sind auch im Falle von Einschränkungen zu bezahlen, sofern das Hotel daran kein Verschulden trägt. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich diese Risikoübernahme. Der Kunde wird gebuchte Reisen oder Veranstaltungen auch auf Basis geänderter Rahmenbedingungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Änderungen antreten oder abhalten und die Reise oder Veranstaltung dahingehend anpassen. Das Hotel übernimmt für eine Ansteckung im Rahmen eines Aufenthaltes keinerlei Haftung und eine solche wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.13. Freistellungserklärung
Der Kunde erklärt, das Hotel und dessen Vertreter von sämtlichen Ansprüchen, welcher Art auch immer (insbesondere resultierend aus Verlusten und Beschädigungen von Fahrnissen bzw. von Personenschäden am Vertragspartner, dessen Kunden bzw. sonstigen Dritten) freizustellen und diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass weder Personen noch Fahrnisse (wie insbesondere auch Fahrzeuge) seitens des Hotels gegen Schäden, welcher Art auch immer, versichert sind. Das Hotel empfiehlt dem Kunden daher diesbezüglich den Abschluss einer Versicherung.
3.14. Wertsachen
Wertsachen inkl. Bargeld, welche von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden, können kostenlos nach freier Verfügbarkeit im Safe an der Reception deponiert werden. Auch dafür wird vom Hotel aber keine Haftung übernommen.
3.15. Rechnungslegung
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt und falls nicht anders vereinbart per Mail an den Kunden versendet. Die Rechnung ist prompt ohne Abzug mittels Überweisung auf das unter Punkt 3.17. angegebene Konto zu begleichen.
3.16. Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Stadt Salzburg.
3.17. Bankverbindung
Bankhaus Carl Spängler & Co, Salzburg, Österreich
IBAN: AT40 1953 0001 0018 0942
BIC: SPAEAT2S Salzburg,
November 2023